Hinweis!

NEUE REGELUNGEN AB DEM 03.04.2022 vorerst bis einschließlich 30.04.2022. Es gilt die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Damit entfallen die meisten Corona-Maßnahmen und es gelten nur noch die nach der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Basischutzmaßnahmen. Eine Hotspot-Regelung für Bayern ist in der Verordnung nicht vorgesehen.

Zutritt zum unserem Haus nur mit dem
   Personalausweis oder Reisepass

Wir empfehlen den Gästen die möchten, eine Medizinische Maske zu tragen wenn Sie möchten.

Das bedeutet :

  • Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2GPlus) entfallen - auch in Beherbergungswesen und Gastronomie sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Veranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht für Gäste, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen entfällt (außer im ÖPNV, in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen)
  • Die Verpflichtung zur Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten entfällt.

Achtung: Auch weiterhin könnten Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen ihrer eigenen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen (Hausrecht) z.B. das Tragen von Masken für Ihre Kund*innen und Mitarbeiter*innen festlegen.

Änderungen sind seitens der Regierung auch kurzfristig möglich.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor der Anreise.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 08362-941288 zur Verfügung.